Street-Gelder
BLITZ... KLICK... Rauschschsch...
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| Verbotswidriges Halten | |
| Außerorts bis zu 10 km/h zu schnell gefahren | |
| Abbiegen, ohne Fahrzeuge durchfahren zu lassen | |
| Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen | |
| z.B. Parkdauer überschritten - verbotswidrig gehalten: an Fußgängerüberwegen, im Halteverbot, auf Beschleunigungsstreifen | |
| Unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht | |
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| Verbotswidriges Halten mit Behinderung anderer: an Fußgängerüberwegen, im Halteverbot, auf Beschleunigungsstreifen - oder verbotswidriges Halten in zweiter Reihe | |
| Im Ort bis zu 10 km/h zu schnell gefahren | |
| Parken bis zu 1 Stunde im Halteverbot oder auf Geh-/Radweg ohne Behinderung | |
| Bis zu 2 Stunden Parkdauer überschritten | |
| Schutzhelm nicht getragen | |
| Um mehr als 2 bis 4 Monate den TÜV-Termin überschritten | |
| Um mehr als 2 bis 4 Monate den AU-Termin überschritten |
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| Verbotswidriges Halten in 2. Reihe | |
| Parken auf Behinderten-Parkplatz | |
| Außerorts 11-15 km/h zu schnell gefahren | |
| Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | |
| In Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs eingefahren und andere behindert | |
| Bis zu 3 Stunden Parkdauer überschritten | |
| Unnützes Hin- und Herfahren im Ort und dadurch einen anderen belästigt | |
| Fahrten mit Kindern unter 12 Jahren ohne spezielle Sicherheits - Systeme | |
| Verbotenes Parken in 2. Reihe bis 15 Minuten |
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| Im Ort 11-15 km/h zu schnell gefahren | |
| Parken bis zu 1 Stunde im Halteverbot oder auf Geh-/Radweg mit Behinderung | |
| Verbotenes Parken bis zu 1 Stunde im Halteverbot oder auf Geh-/Radweg mit Behinderung anderer oder länger als 1 Stunde | |
| Parkdauer über 3 Stunden überschritten | |
| Parken in 2. Reihe bis 15 Minuten mit Behinderung anderer | |
| Auf Autobahnen verbotswidrig ein- oder ausgefahren außerhalb von Anschlußstellen | |
| Um mehr als 4 bis 8 Monate TÜV-Termin überschritten |
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| SICHERHEITSGURT während der Fahrt nicht angelegt | |
| Bei geringem Kraftfahrzeug-Schaden nicht zur Seite gefahren | |
| Nach Unfall oder Panne Verkehr nicht gesichert (auch Unbeteiligte!) | |
| Verbotswidriges Parken länger als 1 Stunde mit Behinderung anderer, vor bzw. im Sicherheitsraum für die Feuerwehr oder in zweiter Reihe länger als 15 Minuten mit Behinderung |
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| Inner- oder Außerorts 16-20 km/h zu schnell gefahren | |
| Bei weniger als 80 km/h zu dicht aufgefahren | |
| Unter Gefährdung anderer aus Grundstück, Fußgängerbereich, verkehrsberuhigtem Bereich ausgefahren - dto. mit Schädigung 75DM ODER: | |
| Unter Gefährdung anderer vom Fahrbahnrand angefahren, oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn gefahren - dto. mit Schädigung 75DM | |
| Beim Überholtwerden Gas gegeben, zu langsam überholt, rechts überholt oder Seitenabstand nicht ausreichend eingehalten | |
| Auf Autobahnen verbotswidrig gehalten |
Bußgelder / FahrverbotBei gröberen Verstößen wird statt Verwarnungsgeld ein Bußgeld von mindestens
40 € bis 250 € und teils mehr erhoben. ( + Gebühren )
Außerdem werden 1
bis 4
.
.
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Punkte in die Verkehrssünder - Kartei eingetragen. 2 Wochen
Einspruchsfrist.
Bei erheblichen Verstößen ist
neben Bußgeld und Punkten
ein Fahrverbot von 1 bis
3 Monaten als Strafe vorgesehen. Während dieser Zeit wird der Führerschein
amtlich verwahrt und es darf kein Kraftfahrzeug, auch kein Mofa, gefahren
werden. Ohne besonderen Antrag oder neue Fahrprüfung wird der alte
Führerschein nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt.
z. B. 30 € Bußgeld gibt es bei folgendem Tatbestand :
als Beteiligter nach einem Unfall
- nicht unverzüglich gehalten
- nicht den Verkehr gesichert
- seine Unfallbeteiligung nicht angegeben
- trotz Verlangen Name und Anschrift nicht
angegeben
- trotz Verlangen Fahrzeug-/Führerschein
nicht vorgewiesen
Kindersicherung
Tatbestand |
Bußgeld in € | Punkte | |
| als KFZ-Führer : | |||
| nicht für vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
ein / mehrere Kinder |
30 / 40,- | ||
| Kinder ungesichert befördert ein / mehrere Kinder | 40 /50,- | ||
| als Verantwortlicher : | |||
| nicht für vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
ein / mehrere Kinder |
30 / 60,- | ||
| Kinder ungesichert befördert ein / mehrere Kinder | 40 / 50,- |
Haltestellen ( Bus )Tatbestand |
Bußgeld in € | Punkte | |
| Linen- Schulbus an/ bei -H- ( Haltestelle ) : | |||
| bei Annäherung an Haltestelle überholt | 40,- | ||
| das Abfahren von -H- nicht ermöglicht und gefährdet | 20,- | ||
| an -H- entgegen Wartepflicht vorbeigefahren, und/oder
nicht mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren, dadurch einen Fahrgast : |
|||
| - behindert | 40,- | ||
| - gefährdet | 50,- |
Radfahrer
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Tatbestand |
Bußgeld
in € |
Punkte | ||
| Radweg nicht benutzt | 5,- | |||
| gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht benutzt | 5,- | |||
| auf gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht die nötige Rücksicht genommen | 5,- | |||
| bei Dunkelheit ohne Licht gefahren | 10,- | |||
| Rotlicht missachtet | 25,- | |||
| länger als 1 sek. andauerndes Rotlicht missachtet , | 65,- | |||
| und dabei andere gefährdet | 100,- |
GeschwindigkeitsübertretungenZu schnell (km/h) |
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| 21-25 km/h | 50,- | 40,- | ||
| 26-30 km/h | 60,- | 50,- | ||
| 31-40 km/h | 100,- | 75,- | ||
| 41-50 km/h | 125,- | 100,- | ||
| 51-60 km/h | 175,- | 150,- | ||
| über 60 km/h | 300,- |
275,- |
||
| über 80 km/h | 425,- |
375,- |
Für Fahrer von LKWs mit gefährlichen Gütern oder Bussen erhöhen sich Bußgeld und
Fahrverbot zum Teil um über 150 - 200%.
I* = gilt für innerhalb geschlossener Ortschaften, außerhalb 1 Punkt oder 1 Monat weniger
| Zu schnell (km/h) | innerorts | außerorts | Punkte | (Monate) |
| 50,- | 40,- | |||
| Sicht weniger als 50 m ( 50km/h ) |
50,- | |||
| bis 30 km/h | 50,- | |||
| 31-40 km/h | 75,- | |||
| 41-50 km/h | 100,- | |||
| 51-60 km/h | 150,- | |||
| über 60 km/h | 200,- | |||
ÜberholverbotVerbotenes Überholen |
(Monate) |
||
| allgemein | 50,- | ||
| bei unklarer Verkehrslage | 50,- | ||
| - mit Mißachtung von Verkehrszeichen | 75,- | ||
| - mit Gefährdung anderer | 125,- | ||
| Rechtsüberholung außerorts | 50,- | ||
AbstandsmißachtungZu dichtes Auffahren bei mehr als 80 km/h |
(Monate) |
||
| Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 40,- | ||
| Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 50,- | ||
| Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 75,- | ||
| Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 100,- | ||
| Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 125,- | ||
Zu dichtes Auffahren bei mehr als 130 km/h |
Bußgeld in € | Punkte | (Monate) |
| Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 50,- | ||
| Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 75,- | ||
| Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 100,- | ||
| Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 125,- | ||
| Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 150,- | ||
AutobahnverstößeVerstoß |
(Monate) |
||
| Längeres Linksfahren mit Behinderung anderer | 40,- | ||
| Eingefahren außerhalb von Anschlußstellen
und dabei andere gefährdet |
50,- | ||
| Beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet | 50,- | ||
| Rückwärtsfahren oder Wenden | |||
| - in Ein- oder Ausfahrt | 50,- | ||
| - auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 100,- | ||
| - auf durchgehender Fahrbahn | 150,- |
VorfahrtmissachtungMissachtung |
(Monate) |
||
| Vorfahrt - / Stopschildmißachtung mit
Gefährdung des Vorfahrtberechtigten |
50,- | ||
| Rotlichtmißachtung | |||
| - ohne Gefährdung anderer | 50,- | ||
| - mit Gefährdung anderer
oder Sachbeschädigung |
125,- | ||
| Rotphase schon länger als 1 Sekunde | 125,- | ||
| - mit Gefährdung
oder Sachbeschädigung |
200,- |
Fußgängergefährdung| Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte | |
| Beim Abbiegen | 40,- | ||
| Falsches Verhalten am Zebrastreifen | 50,- | ||
Gefährdung beim Abbiegen| Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte | |
| Linksabbiegen - nicht voreinander abgebogen, dadurch anderen gefährdet | 40,- | ||
| ohne bevorrechtigtes Fahrzeug durchfahren zu lassen, dadurch andere gefährdet | 40,- | ||
| Fußgänger gefährdet | 40,- | ||
| Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 50,- | ||
Technische FahrzeugmängelMängel |
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| Abgefahrene Reifen,
defekte Bremsen oder Lenkung |
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| - für Halter | 75,- | ||
| - für Fahrer | 50,- | ||
AlkoholTatbestand |
Bußgeld in € | Punkte | Fahrverbot |
| ab 0,3 Promille bei Unfall oder Schlangenlinienfahrt | mögl. | mögl. | mögl. |
| Fahrt mit 0,5 bis 1,09 Promille
ohne besondere Auffälligkeit |
|||
| ohne vorherigen Eintrag | 250,- | ||
| mit einem Voreintrag | 500,- | ||
| mehr als ein Voreintrag | 750,- | ||
ab 0,3 %o mit Anzeichen von Fahrunsicherheit ( z.B.Schlangenlinien oder Verkehrsunfall ) liegt bereits
eine Straftat vor mit Möglichkeit des Führerscheinenzuges und Strafe;
zwischen 0,5%o und 1,09 %o ohne weitere Auffälligkeiten liegt "nur" eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor ; ab 1,1%o , auch ohne
weitere Auffälligkeiten, liegt wiederum eine Straftat vor.
! Eine Straftat wiegt schwerer, und kann geahndet werden mit :
- einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- Entzug der Fahrerlaubnis 3 Monate bis 5 Jahre, in schweren Fällen auf Dauer !
- Eintrag von 7 Punkten im Verkehrszentralregister !
ACHTUNG ! Punkte im Verkehrszentralregister die aufgrund von Alkohol- o. Drogenfahrt bekommen wurden, werden erst nach 10 Jahren wieder gelöscht !!!!
Verkehrssünderkartei des KBA
Jeder Kraftfahrer kann hier seinen Punktestand schriftlich anfordern:
An das Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg ANTRAG
( mit Kopie Personalausweises oder Reisepass, je Vorder- und Rueckseite)
Gebühr: 5 € ( Briefmarken oder Scheck beigelegen ) oder :
Bei Nachnahmezusendung werden 8 € berechnet.
Punkte: |
|
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| bis 8 Punkte | Möglichkeit bis 4 Punkte abzubauen (Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung) | ||
| ab 8 bis 13 Punkte | Information über Punkte und Hinweis Aufbauseminar
( nur 2 Punkte können abgebaut werdern) |
||
| ab 14 bis 17 Punkte | Verkehrsbehörde ordnet Kurs - Nachschulung - an | ||
| ab 18 Punkte | Führerscheinentzug mindestens 6 Monate | ||
FührerscheinentzugFür gravierende Verstöße (StVO) ist ein Führerscheinentzug vorgesehen.
Nach Ablauf des Entzuges muß ein neuer Führerschein beantragt werden.
In vielen Fällen wird dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU),
( MPU Idioten- - Depperl-Test ) angeordnet, die etwa für die Hälfte der Kandidaten positiv ausfällt.
Bei einem negativen Testergebnis ist eine Nachschulung erforderlich, die um die 400 € kostet.
UND DANACH:
Führerschein machen... Chiemgauer Verkehrsinstitut
o.
INTERNET-FAHRSCHULE !?!
PIMA MPU !
- - - weitere Links:
Jurathek
Recht
Tipps zur MPU
Fahrtipps
aus! EU Führerschein ohne MPU
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DROGENEs gibt zahlreiche Seiten die sich mit dem Thema: Fahren unter Drogeneinfluss im Strassenverkehr beschäftigen - Hier sind verschiedene Links !: A B C D E F G H I
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